Die Sondereigentumsverwaltung
(Mietverwaltung)
Bei der Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung) wird das Sondereigentum an einer Immobilie verwaltet. Dies umfasst insbesondere die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im Verhältnis Eigentümer/Mieter entstehen. Insbesondere fallen darunter:
- Pflege und Instandhaltung des Mietobjektes nach Vorgaben des Eigentümers
- Verwaltung aller eingehenden und ausgehenden Gelder nach Absprache mit dem Eigentümer (Kontoführung für den Eigentümer)
- Vermietung des Objektes (Mietersuche)
- Wahrnehmung von Wohnungsabnahmen- und Übergaben
- Betreuung der Mieter
- Mietpreisanpassungen
- Organisation und Abrechnung der Ver- und Entsorgung für das Haus
- Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern
- Vertretung des Eigentümers in seiner Eigenschaft als Vermieter nach Wunsch des Eigentümers (gerichtlich und außergerichtlich)
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Ansprechpartner in allen Belangen rund um die zu verwaltende Immobilie
Die genannten Leistungen sind fester Bestandteil unserer Dienstleistung.
Die Vertragslaufzeiten und Verwaltungskosten variieren je nach Art und Größe der zu verwaltenden Immobilie.