Die Frage wo erfahre ich ob mein Grundstück Bauland ist beschäftigt viele Grundstückseigentümer und Kaufinteressenten in Deutschland. Die Baulandqualität entscheidet maßgeblich über Wert und Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie. Im Jahr 2026 stehen Ihnen mehrere offizielle Wege zur Verfügung, um die Baulandqualität Ihres Grundstücks zu prüfen: von Online-Portalen der Kommunen über Bauämter bis hin zu Katasterauskünften. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie feststellen können, ob Ihr Grundstück Bauland ist.
Was macht ein Grundstück zum Bauland?
Ein Grundstück wird zum Bauland, wenn es in der kommunalen Bauleitplanung als bebaubare Fläche ausgewiesen ist. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Kategorien: unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB, beplanter Bereich mit Bebauungsplan nach § 30 BauGB und Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Baulandqualität wird durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde sowie durch rechtsverbindliche Bebauungspläne definiert. Im Jahr 2026 verfügen etwa 68 Prozent aller deutschen Kommunen über digitale Planungsportale, die diese Informationen öffentlich zugänglich machen.
Die rechtliche Grundlage für Bauland in Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Ein Grundstück muss nicht zwingend einen Bebauungsplan haben, um bebaubar zu sein. Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Bebaubarkeit nach der umgebenden Bebauung. Die Entscheidung über Baulandstatus liegt bei den Gemeinden, die durch ihre Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung steuern. Grundstücke können ihre Qualifikation auch ändern, etwa durch Umwidmung von Acker- zu Bauland oder umgekehrt durch Rücknahme von Baurechten.
Bebauungsplan als wichtigste Informationsquelle
Der Bebauungsplan ist die zentrale Quelle, um festzustellen, ob Ihr Grundstück Bauland ist. Dieses rechtlich verbindliche Planungsinstrument wird von der Gemeinde beschlossen und legt fest, welche baulichen Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind. Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen. Ein einfacher Bebauungsplan regelt nur einzelne dieser Aspekte. Im Jahr 2026 gibt es in Deutschland rund 420.000 rechtsverbindliche Bebauungspläne, die unterschiedliche Baugebietstypen ausweisen.
Im Bebauungsplan finden Sie detaillierte Informationen über zulässige Bauformen, Geschossflächenzahl (GFZ), Grundflächenzahl (GRZ), Baugrenzen und Baulinien. Die Planzeichnung arbeitet mit standardisierten Symbolen und Abkürzungen wie WA für Wohngebiet, MI für Mischgebiet oder GE für Gewerbegebiet. Zusätzlich enthält der B-Plan textliche Festsetzungen, die spezifische Vorgaben zu Dachformen, Materialien oder Einfriedungen machen können. Die Aktualität des Bebauungsplans ist entscheidend – manche Pläne stammen aus den 1970er Jahren und wurden nie aktualisiert, bleiben aber rechtlich gültig.
Online-Portale: Bebauungsplan digital einsehen
Im Jahr 2026 bieten die meisten deutschen Kommunen die Möglichkeit, Bebauungspläne online einzusehen. Diese digitalen Planungsportale ermöglichen es Ihnen, bequem von zu Hause aus zu prüfen, ob Ihr Grundstück als Bauland ausgewiesen ist. Die Qualität und Funktionalität dieser Portale variiert erheblich zwischen den Bundesländern und Kommunen. Großstädte wie München, Hamburg oder Berlin verfügen über hochmoderne GIS-basierte Systeme mit detaillierten Suchfunktionen, während kleinere Gemeinden teilweise nur PDF-Dokumente zum Download anbieten.
Bebauungsplan online einsehen in Nordrhein-Westfalen
In NRW können Sie Bebauungspläne online über verschiedene kommunale Portale einsehen. Viele Städte wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund bieten eigene Geoportale an, in denen Sie über eine Adresssuche oder Kartenfunktion direkt zu Ihrem Grundstück navigieren können. Das Land NRW stellt zudem das Portal „Geoportal.NRW“ zur Verfügung, das als Einstiegspunkt zu kommunalen Planwerken dient. Die digitalen Bebauungspläne in NRW sind in der Regel kostenlos abrufbar und umfassen sowohl die Planzeichnung als auch die textlichen Festsetzungen im PDF-Format. Seit 2025 sind Kommunen in NRW verpflichtet, neue Bebauungspläne auch in maschinenlesbaren Formaten (XPlanung) bereitzustellen.
Bebauungsplan online in Niedersachsen und anderen Bundesländern
Für Niedersachsen bietet das NIBIS-Kartenserver-Portal Zugang zu verschiedenen Geoinformationen, einschließlich Bebauungsplänen ausgewählter Kommunen. Städte wie Hannover oder Braunschweig verfügen über eigene, sehr umfangreiche Geo-Portale. In Rheinland-Pfalz nutzen Sie das „GeoPortal.rlp“ als zentrale Anlaufstelle, wobei die einzelnen Kommunen unterschiedlich stark eingebunden sind. Bayern setzt auf das „BayernAtlas“-System, in dem viele, aber nicht alle Bebauungspläne hinterlegt sind. In Baden-Württemberg führt der Weg meist über die kommunalen Webseiten. Die Portale ermöglichen in der Regel die kostenlose Einsicht, für beglaubigte Ausfertigungen fallen jedoch Gebühren an.
Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist das übergeordnete Planungsinstrument der Gemeinde und zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet. Anders als der Bebauungsplan ist der F-Plan nicht parzellenscharf und schafft keine unmittelbaren Baurechte für einzelne Grundstücke. Er weist jedoch größere Flächen als Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbeflächen oder Grünflächen aus. Wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass es künftig als Bauland entwickelt wird. Im Jahr 2026 sind Flächennutzungspläne zunehmend digital verfügbar.
Die Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan erfolgt ebenfalls über kommunale Online-Portale oder direkt beim Bauamt der Gemeinde. Der F-Plan gibt Ihnen wichtige Hinweise auf die langfristige Planungsabsicht: Ist Ihr Grundstück derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, ist eine Bebauung in absehbarer Zeit unwahrscheinlich. Liegt es in einer Wohnbaufläche, könnte die Gemeinde bei entsprechendem Bedarf einen Bebauungsplan aufstellen. Wichtig: Der Flächennutzungsplan allein berechtigt nicht zum Bauen – dies geschieht erst durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan oder durch die Lage im unbeplanten Innenbereich.
Direkter Kontakt zum Bauamt der Gemeinde
Der sicherste Weg zur Klärung der Baulandfrage führt über das örtliche Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde. Die Mitarbeiter können Ihnen verbindlich Auskunft geben, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert, welche Festsetzungen gelten und ob das Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt. Viele Bauämter bieten im Jahr 2026 spezielle Beratungstermine oder telefonische Sprechstunden an. Die Bauvoranfrage beim Bauamt ist ein formelles Instrument, mit dem Sie die grundsätzliche Bebaubarkeit Ihres Grundstücks offiziell prüfen lassen können. Diese Anfrage kostet je nach Kommune zwischen 100 und 500 Euro.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bauamt sollten Sie die genaue Lage Ihres Grundstücks angeben, idealerweise mit Flurstücknummer und Gemarkung. Diese Informationen finden Sie im Grundbuchauszug oder im Kaufvertrag. Das Bauamt kann Ihnen auch mitteilen, ob aktuell Änderungen der Bauleitplanung in Vorbereitung sind, die Ihr Grundstück betreffen könnten. Wichtig ist, dass die Auskunft des Bauamts rechtlich verbindlich ist und sich Online-Portale manchmal nicht auf dem aktuellsten Stand befinden. Gerade bei kürzlich beschlossenen Bebauungsplänen kann eine Zeitverzögerung in der digitalen Veröffentlichung bestehen.
Katasteramt und Liegenschaftskataster als Informationsquelle
Das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasteramt enthält alle vermessungstechnischen Daten zu Ihrem Grundstück, jedoch keine direkten Informationen zum Baulandstatus. Dennoch kann ein Blick ins Kataster hilfreich sein: Die amtliche Bezeichnung (Flurstück, Flur, Gemarkung) ist notwendig, um Bebauungspläne eindeutig zuzuordnen. Zudem gibt die Nutzungsart im Liegenschaftskataster erste Hinweise – ein als „Gebäude- und Freifläche“ oder „Wohnbaufläche“ erfasstes Grundstück ist mit höherer Wahrscheinlichkeit Bauland als ein Grundstück mit der Bezeichnung „Landwirtschaftsfläche“ oder „Wald“.
Über das Katasteramt können Sie verschiedene Auszüge anfordern: Die Flurkarte (Liegenschaftskarte) zeigt die Grundstücksgrenzen und Gebäude, der automatisierte Liegenschaftskatasterauszug enthält zusätzlich beschreibende Daten wie Flächengröße und Nutzungsart. Viele Bundesländer bieten im Jahr 2026 Online-Zugang zu Katasterdaten über zentrale Portale wie „GeoPortal.de“ oder landesspezifische Systeme. Die Kosten für einen einfachen Katasterauszug liegen bei etwa 15 bis 30 Euro. Beachten Sie: Das Katasteramt gibt keine Rechtsauskunft über Bebaubarkeit – dafür ist ausschließlich das Bauamt zuständig.
Grundbuch und Grundbuchauszug prüfen
Das Grundbuch dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks, enthält aber grundsätzlich keine direkten Angaben darüber, ob ein Grundstück Bauland ist. Dennoch können eingetragene Baulasten, Wegerechte oder Dienstbarkeiten die Bebaubarkeit faktisch einschränken. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die beispielsweise Abstandsflächen, Stellplätze oder Zufahrten regeln kann. Diese werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis beim Bauamt geführt, sind aber für die praktische Bebaubarkeit oft entscheidend.
Sie können einen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht anfordern, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen – als Eigentümer haben Sie dieses automatisch. Seit 2026 ist in den meisten Bundesländern auch eine Online-Bestellung über zentrale Portale möglich. Die Gebühr beträgt etwa 10 Euro für einen unbeglaubigten Auszug. Wichtig für die Baulandfrage: Prüfen Sie Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) auf Einträge, die die Bebauung beeinflussen könnten, etwa Wohnrechte, Nießbrauch oder dingliche Vorkaufsrechte. Für die endgültige Klärung der Baulandqualität müssen Sie jedoch zusätzlich Bebauungsplan und Bauamt konsultieren.
Unbeplanter Innenbereich und Außenbereich
Nicht für jedes Grundstück existiert ein Bebauungsplan – das bedeutet aber nicht automatisch, dass es nicht bebaubar ist. Liegt Ihr Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach der Eigenart der näheren Umgebung. Ein Grundstück gilt als im Innenbereich gelegen, wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Die Bebauung muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Im Jahr 2026 werden etwa 35 Prozent aller Bauanträge in Deutschland für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich gestellt.
Der Außenbereich nach § 35 BauGB umfasst Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hier ist die Bebauung stark eingeschränkt und nur für privilegierte Vorhaben zulässig, etwa landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Windkraftanlagen oder in bestimmten Fällen Wohngebäude für Landwirte. Ein Grundstück im Außenbereich ist in der Regel kein Bauland im klassischen Sinne. Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich kann im Einzelfall schwierig sein und wird vom Bauamt vorgenommen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, sollten Sie eine verbindliche Bauvoranfrage stellen, die diese Frage klärt.
Wer entscheidet über den Baulandstatus?
Die Entscheidung über den Baulandstatus liegt in Deutschland grundsätzlich bei den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit nach Artikel 28 Grundgesetz. Die Gemeinde beschließt durch ihren Rat oder ihre Gemeindevertretung Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die den Baulandstatus festlegen. Diese kommunale Planungshoheit ist Ausdruck der Selbstverwaltung und ermöglicht es den Gemeinden, ihre städtebauliche Entwicklung entsprechend lokaler Bedürfnisse zu steuern. Übergeordnete Vorgaben kommen aus der Regionalplanung und Landesplanung, die beispielsweise Siedlungsbereiche festlegen.
In der Praxis erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplans in mehreren Schritten: Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung, Offenlage des Planentwurfs, Abwägung der Stellungnahmen und schließlich Satzungsbeschluss. Das gesamte Verfahren dauert im Durchschnitt 3 bis 5 Jahre. Die Gemeinde muss dabei die Interessen der Grundstückseigentümer gegen öffentliche Belange abwägen. Eine Umwandlung von Nicht-Bauland in Bauland kann den Wert eines Grundstücks erheblich steigern – von etwa 3 bis 8 Euro pro Quadratmeter für Ackerland auf 150 bis über 1.000 Euro für Bauland in gefragten Lagen. Umgekehrt kann die Gemeinde durch Änderung der Planung auch Baurechte wieder entziehen.
Wichtige Unterschiede bei Baugebietstypen
Der Bebauungsplan weist unterschiedliche Baugebietstypen nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus, die jeweils spezifische Nutzungen zulassen. Ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) dient ausschließlich dem Wohnen, während in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) auch der Wohnnutzung dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Das Mischgebiet (MI) ermöglicht eine gleichwertige Mischung von Wohnen und Gewerbe, während im Gewerbegebiet (GE) vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig sind.
Weitere wichtige Baugebietstypen sind Industriegebiete (GI) für störende Gewerbebetriebe, Kerngebiete (MK) für zentrale städtische Bereiche mit Handelsbetrieben und Dorfgebiete (MD) für land- und forstwirtschaftlich geprägte Bereiche. Die Zuordnung zu einem bestimmten Baugebietstyp hat erhebliche Auswirkungen auf Nutzungsmöglichkeiten und Grundstückswert. Ein WA-Grundstück ist für Wohnungsbau optimal, für gewerbliche Nutzung aber nur sehr eingeschränkt geeignet. Im Jahr 2026 werden in Deutschland am häufigsten allgemeine Wohngebiete ausgewiesen, gefolgt von Mischgebieten. Die genaue Festsetzung können Sie dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück entnehmen.
Praktische Schritte zur Bauland-Prüfung
Um systematisch zu klären, ob Ihr Grundstück Bauland ist, sollten Sie folgenden schrittweisen Prüfungsprozess durchlaufen: Erstens, besorgen Sie sich die exakte Bezeichnung Ihres Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) aus dem Kaufvertrag oder Grundbuch. Zweitens, prüfen Sie die kommunalen Online-Portale auf verfügbare Bebauungspläne und Flächennutzungspläne. Drittens, wenn online nichts zu finden ist oder Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie das zuständige Bauamt telefonisch oder per E-Mail. Viertens, fordern Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bauauskunft oder Bauvoranfrage an, die rechtlich verbindlich ist.
Bei der Online-Recherche geben Sie die Adresse oder die Flurstücksbezeichnung in das Suchfeld des Geoportals ein. Die meisten Systeme zeigen dann farblich markiert, ob für diesen Bereich ein Bebauungsplan existiert. Durch Anklicken können Sie Details zum Plan aufrufen und die Planzeichnung sowie textliche Festsetzungen als PDF herunterladen. Achten Sie auf das Datum des Bebauungsplans – dieser sollte rechtskräftig sein. Der Status „im Verfahren“ bedeutet, dass der Plan noch nicht rechtsverbindlich ist. Dokumentieren Sie Ihre Rechercheergebnisse mit Screenshots und speichern Sie alle PDFs. Für rechtsverbindliche Entscheidungen wie Grundstückskauf oder Bauantrag sollten Sie jedoch immer eine offizielle Auskunft des Bauamts einholen.
Kosten und Gebühren für Auskünfte
Die Einsichtnahme in Bebauungspläne über Online-Portale ist in der Regel kostenlos. Auch der persönliche Besuch beim Bauamt zur Einsichtnahme in die dort ausliegenden Planunterlagen verursacht keine Gebühren. Kosten entstehen erst, wenn Sie beglaubigte Kopien oder Auszüge benötigen oder eine formelle Bauauskunft beantragen. Eine einfache Plankopie kostet je nach Kommune zwischen 10 und 30 Euro, ein beglaubigter Bebauungsplan-Auszug zwischen 30 und 80 Euro. Die Gebühren sind in den kommunalen Gebührensatzungen festgelegt und können variieren.
Eine Bauvoranfrage, die rechtsverbindlich klärt, ob und wie Ihr Grundstück bebaubar ist, kostet zwischen 100 und 500 Euro, abhängig vom Aufwand und der Gemeinde. In Großstädten sind die Gebühren tendenziell höher als in ländlichen Kommunen. Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise 4 bis 12 Wochen. Ein Katasterauszug schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche, ein Grundbuchauszug mit etwa 10 Euro. Wenn Sie einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzuziehen, entstehen zusätzliche Honorarkosten. Für eine erste Orientierung über den Baulandstatus sind jedoch die kostenlosen Online-Portale und telefonische Auskünfte des Bauamts völlig ausreichend.
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Was Sie über wo erfahre ich ob mein grundstück bauland ist wissen müssen
Wie kann ich feststellen, ob ein Grundstück Bauland ist?
Sie können feststellen, ob ein Grundstück Bauland ist, indem Sie den Bebauungsplan der Gemeinde einsehen, entweder über kommunale Online-Portale oder direkt beim Bauamt. Zusätzlich gibt der Flächennutzungsplan Hinweise auf die geplante Nutzung. Liegt kein Bebauungsplan vor, kommt es darauf an, ob das Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB oder im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur vom zuständigen Bauamt oder durch eine Bauvoranfrage. Die exakte Grundstücksbezeichnung (Flurstück, Flur, Gemarkung) ist für alle Recherchen erforderlich.
Wer entscheidet, ob ein Grundstück Bauland wird?
Die Entscheidung, ob ein Grundstück Bauland wird, liegt bei der zuständigen Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Der Gemeinderat beschließt Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die den Baulandstatus festlegen. Dabei müssen übergeordnete Vorgaben der Regional- und Landesplanung beachtet werden. Die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland erfolgt durch entsprechende Ausweisung in der Bauleitplanung. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern und beinhaltet Bürgerbeteiligungen und Abwägungen verschiedener Interessen. Private Grundstückseigentümer können die Gemeinde um eine Umplanung bitten, haben darauf aber keinen Rechtsanspruch.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück finden Sie primär über die Online-Portale Ihrer Gemeinde oder Stadt. Die meisten Kommunen bieten seit 2026 digitale Geoportale an, in denen Sie über Adresssuche oder Flurstücksangabe den relevanten Plan einsehen können. Alternativ können Sie den Plan persönlich beim Bauamt der Gemeinde einsehen – dort liegen alle rechtskräftigen Bebauungspläne zur Einsicht aus. In Bundesländern wie NRW, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz gibt es zusätzlich landesweite Portale, die als Einstiegspunkte dienen. Die Einsichtnahme ist grundsätzlich kostenlos, nur für beglaubigte Kopien fallen Gebühren an.
Was ist der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist die vorbereitende Bauleitplanung und stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Bodennutzung in Grundzügen dar. Er ist nicht parzellenscharf und schafft keine direkten Baurechte. Der Bebauungsplan dagegen ist die verbindliche Bauleitplanung für einen konkreten Bereich und legt detailliert fest, was auf einzelnen Grundstücken gebaut werden darf. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Für die Frage, ob Ihr Grundstück aktuell Bauland ist, ist der Bebauungsplan entscheidend – der Flächennutzungsplan zeigt eher die langfristige Planungsabsicht der Gemeinde.
Kann ein Grundstück ohne Bebauungsplan bebaut werden?
Ja, ein Grundstück kann auch ohne Bebauungsplan bebaut werden, wenn es im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt. In diesem Fall richtet sich die Zulässigkeit nach der Eigenart der näheren Umgebung. Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Bebauung einfügen. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist eine Bebauung dagegen nur für privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe zulässig. Die Beurteilung, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und welche Bebauung zulässig ist, nimmt das zuständige Bauamt im Rahmen der Baugenehmigung oder einer Bauvoranfrage vor.
Wie lange dauert eine Bauvoranfrage und was kostet sie?
Eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt dauert in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, je nach Arbeitsbelastung der Behörde und Komplexität des Vorhabens. Die Kosten liegen zwischen 100 und 500 Euro, abhängig von der Gemeinde und dem Prüfungsaufwand. In Großstädten sind die Gebühren tendenziell höher als in kleineren Kommunen. Die Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, mit dem Sie klären lassen, ob Ihr Grundstück bebaubar ist und welche Art von Bebauung zulässig wäre. Die Antwort ist für die Behörde bindend und gilt üblicherweise für drei Jahre. Für einen Grundstückskauf ist eine Bauvoranfrage sehr empfehlenswert.
| Informationsquelle | Was Sie erfahren | Kosten & Zugang |
|---|---|---|
| Online-Geoportale | Bebauungspläne digital einsehen, Baugebietstyp, Festsetzungen | Kostenlos, 24/7 verfügbar |
| Bauamt der Gemeinde | Rechtsverbindliche Auskunft, Planstatus, Innen-/Außenbereich | Auskunft kostenlos, beglaubigte Kopien 30-80€ |
| Flächennutzungsplan | Langfristige Planungsabsicht, großflächige Nutzungszuweisung | Einsicht kostenlos, online oder im Bauamt |
| Katasteramt | Flurstücksbezeichnung, Nutzungsart (beschreibend), Grundstücksgrenzen | Auszug 15-30€, teilweise online |
| Bauvoranfrage | Verbindliche Prüfung der Bebaubarkeit für konkretes Vorhaben | 100-500€, Bearbeitung 4-12 Wochen |
| Grundbuch | Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Dienstbarkeiten | Auszug ca. 10€, bei berechtigtem Interesse |


