Steuern sparen mit Immobilien 2026: Praxis-Guide Deutschland

Wer in Deutschland Steuern sparen mit Immobilien will, sollte 2026 die aktuellen gesetzlichen Regelungen genau kennen. Immobilieninvestoren können durch geschickte Nutzung von Abschreibungen, optimaler Kaufpreisaufteilung und strategischer Vermietung ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Dieser Guide zeigt Ihnen als Immobilienbesitzer, welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können und wie Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage optimal strukturieren – mit konkreten Beispielen und aktuellen Regelungen für 2026.

Warum Immobilien beim Steuern sparen besonders effektiv sind

Der Gesetzgeber bietet Immobilienbesitzern in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Im Gegensatz zu anderen Anlageformen können Sie bei Immobilien nicht nur die Finanzierungskosten, sondern auch Abschreibungen, Instandhaltungskosten und viele weitere Ausgaben geltend machen. Besonders attraktiv: Diese Kosten können Sie direkt von Ihren Mieteinnahmen absetzen und dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Mit einem durchschnittlichen Spitzensteuersatz von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag in Deutschland bedeutet jeder abgesetzte Euro eine reale Steuerersparnis von bis zu 45 Cent. Bei einer vermieteten Immobilie können Sie als Investor durch geschickte Steuergestaltung häufig einen negativen Überschuss erzielen, der Ihre anderen Einkünfte mindert. Genau deshalb gilt Immobilieninvestment als bevorzugte Strategie für Gutverdiener, die ihre Steuerlast legal optimieren möchten.

Kann man durch Immobilienkauf Steuern sparen?

Die klare Antwort lautet: Ja, aber primär durch die Vermietung der Immobilie, nicht durch den Kauf selbst. Bereits beim Kaufprozess können Sie jedoch strategische Weichen stellen. Die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen liegt, lässt sich durch geschickte Vertragsgestaltung teilweise reduzieren. Wenn Sie Grundstück und Gebäude getrennt erwerben oder bewegliche Einrichtungsgegenstände separat ausweisen, mindert dies die Bemessungsgrundlage.

Der eigentliche Steuervorteil entsteht jedoch nach dem Kauf: Als Vermieter können Sie jährlich 2 Prozent des Gebäudewerts über 50 Jahre abschreiben (bei Baujahr nach 1924). Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro bedeutet dies eine jährliche Abschreibung von 6.000 Euro, die Sie steuermindernd geltend machen – zusätzlich zu allen tatsächlichen Ausgaben. Diese Kombination macht Immobilien zu einem der effektivsten legalen Steuersparmodelle in Deutschland.

Kaufpreisaufteilung strategisch nutzen für maximale Abschreibung

Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grundstück und Gebäude ist entscheidend für Ihre künftige Steuerersparnis. Nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden, der Grundstücksanteil nicht. Viele Investoren verschenken hier Steuerpotenzial, weil sie die Aufteilung dem Finanzamt überlassen. Besser: Sie erstellen ein Verkehrswertgutachten oder nutzen die offiziellen Arbeitshilfen der Finanzverwaltung, um einen möglichst hohen, aber realistischen Gebäudeanteil zu dokumentieren.

In begehrten Lagen wie München oder Hamburg liegt der Grundstücksanteil oft bei 40-50 Prozent, in strukturschwachen Regionen manchmal nur bei 20 Prozent. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro und 60 Prozent Gebäudeanteil (300.000 Euro) können Sie jährlich 6.000 Euro abschreiben. Bei nur 50 Prozent Gebäudeanteil wären es nur 5.000 Euro – über 50 Jahre eine Differenz von 50.000 Euro absetzbarer Kosten. Eine professionelle Kaufpreisaufteilung sollte daher vor Vertragsunterzeichnung erfolgen und im Kaufvertrag dokumentiert werden.

Was kann ich als Immobilienbesitzer steuerlich absetzen?

Die Liste der absetzbaren Kosten bei vermieteten Immobilien ist umfangreich. Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die mit der Vermietung in direktem Zusammenhang stehen, können Sie als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören zunächst die offensichtlichen Posten wie Darlehenszinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Hausverwaltungskosten. Aber auch kleinere Positionen summieren sich: Kontoführungsgebühren, Fahrtkosten zur Immobilie, Rechts- und Steuerberatungskosten.

Besonders wertvoll sind Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Kleinreparaturen bis 800 Euro netto können Sie sofort vollständig absetzen, größere Erhaltungsmaßnahmen entweder sofort oder verteilt über mehrere Jahre. Auch Maklercourtagen bei Neuvermietung, Inserate, Bonitätsprüfungen und sogar ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung können absetzbar sein. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können sich die jährlich absetzbaren Kosten inklusive Abschreibung schnell auf 15.000 bis 25.000 Euro summieren – was bei einem Spitzensteuersatz einer realen Steuerersparnis von 6.000 bis 10.000 Euro entspricht.

Abschreibungen optimal nutzen: AfA-Strategie 2026

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das Kernstück jeder Immobilien-Steuerstrategie. Für Bestandsimmobilien mit Baujahr nach 1924 gilt die lineare Abschreibung von 2 Prozent über 50 Jahre, für Altbauten vor 1925 sind es 2,5 Prozent über 40 Jahre. Entscheidend: Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung. Kaufen Sie im Januar, können Sie das volle Jahr abschreiben; bei Kauf im Dezember nur ein Zwölftel.

Für denkmalgeschützte Immobilien gelten Sonderregelungen mit deutlich höheren Abschreibungssätzen: In den ersten acht Jahren können Sie 9 Prozent der Sanierungskosten jährlich absetzen, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 Prozent. Bei Sanierungskosten von 200.000 Euro ergibt dies eine jährliche Abschreibung von 18.000 Euro in den ersten Jahren. Ab 2026 prüft die Finanzverwaltung diese erhöhten Abschreibungen jedoch strenger; Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Auch für Neubauten mit hoher Energieeffizienz (KfW-Effizienzhaus 40 oder besser) gibt es zeitlich begrenzte Sonderabschreibungen von bis zu 5 Prozent zusätzlich zur regulären AfA.

Erhaltungskosten vs. Herstellungskosten richtig zuordnen

Eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Steuererklärung ist die falsche Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungskosten. Erhaltungskosten können Sie sofort vollständig absetzen, Herstellungskosten müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Als Erhaltungsaufwand gelten Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder erhalten: Reparaturen, Tapezieren, Heizungswartung, Dachreparaturen.

Herstellungskosten entstehen dagegen bei wesentlichen Verbesserungen oder Erweiterungen: Anbau eines Balkons, Aufstockung, grundlegende Modernisierung. Besonders tückisch: Die sogenannte 3-Jahres-Regel. Wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach Kauf mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes für Instandsetzung ausgeben, können die gesamten Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten gewertet werden. Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro liegt die Grenze also bei 45.000 Euro. Überschreiten Sie diese Schwelle, müssen Sie alle Kosten über 50 Jahre abschreiben statt sie sofort abzusetzen – ein erheblicher Steuernachteil. Planen Sie größere Sanierungen daher strategisch, um diese Falle zu vermeiden.

Was bleibt von 1000 Euro Mieteinnahmen übrig?

Diese Frage stellen sich viele angehende Vermieter. Die Antwort hängt von Ihrer individuellen Situation ab, folgt aber einem klaren Muster. Von 1.000 Euro Bruttomieteinnahmen ziehen Sie zunächst alle umlagefähigen Nebenkosten ab, die Sie an Mieter weiterberechnen. Bleiben beispielsweise 850 Euro Nettokaltmiete als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Von diesen 850 Euro monatlich (10.200 Euro jährlich) setzen Sie nun alle Ausgaben ab: Bei einem typischen Einfamilienhaus fallen etwa an: Darlehenszinsen bei 200.000 Euro Restschuld und 3,5 Prozent Zins = 7.000 Euro, Abschreibung bei 300.000 Euro Gebäudewert = 6.000 Euro, Grundsteuer = 600 Euro, Versicherungen = 500 Euro, Instandhaltungsrücklage = 1.500 Euro, Verwaltung = 300 Euro. Summe: 15.900 Euro Ausgaben bei 10.200 Euro Einnahmen = negativer Überschuss von 5.700 Euro. Diesen Verlust können Sie mit Ihrem Gehalt verrechnen, wodurch Sie bei 42 Prozent Steuersatz etwa 2.400 Euro Steuern zurückerhalten. Effektiv kostet Sie die Immobilie also nur 3.300 Euro jährlich, während gleichzeitig Ihre Schulden durch Tilgung sinken. Nach vollständiger Tilgung bleiben von 1.000 Euro Miete etwa 650-700 Euro als Nettoüberschuss nach Steuern und Kosten.

Steuerfrei verkaufen: Die 10-Jahres-Spekulationsfrist nutzen

Einer der größten Steuervorteile bei Immobilien ist die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns nach zehn Jahren. Wenn Sie eine vermietete Immobilie länger als zehn Jahre halten, können Sie sie komplett steuerfrei verkaufen – unabhängig von der Höhe des Gewinns. Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Steuer sogar schon, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.

Ein Beispiel verdeutlicht das Potenzial: Sie kaufen 2016 eine Wohnung für 250.000 Euro, vermieten sie zehn Jahre und verkaufen 2026 für 400.000 Euro. Der Gewinn von 150.000 Euro ist komplett steuerfrei. Würden Sie dagegen nach nur neun Jahren verkaufen, müssten Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern – bei 42 Prozent wären das 63.000 Euro Steuern. Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, nicht mit der Eintragung ins Grundbuch. Planen Sie Verkäufe also strategisch und prüfen Sie bei Objekten nahe der 10-Jahres-Grenze, ob sich einige Monate Wartezeit lohnen. Wichtig für 2026: Bei gemischter Nutzung (teilweise Vermietung, teilweise Eigennutzung) gelten komplexe Sonderregelungen, die Sie mit einem Steuerberater klären sollten.

Steuern sparen als Selbstnutzer: Begrenzte Möglichkeiten

Die Steuersparoptionen für selbstgenutzte Immobilien sind deutlich eingeschränkter als bei vermieteten Objekten. Die meisten Ausgaben für das eigene Zuhause sind rein private Lebenshaltungskosten und steuerlich nicht absetzbar. Sie können weder Darlehenszinsen noch Abschreibungen, Grundsteuer oder Instandhaltungskosten geltend machen. Der Gesetzgeber sieht die mietfreie Wohnnutzung bereits als ausreichenden Vorteil an.

Dennoch gibt es einige Ausnahmen: Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst können Sie mit 20 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro jährlich) direkt von der Steuerschuld abziehen. Handwerkerleistungen für Renovierung und Modernisierung sind ebenfalls mit 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 Euro jährlich). Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie unter strengen Voraussetzungen absetzen. Wenn Sie Teile Ihrer selbstgenutzten Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie die entsprechenden Kostenanteile anteilig geltend machen. Für Neubauten mit besonderer Energieeffizienz gibt es zudem steuerliche Förderungen nach § 35c EStG, die ab 2026 eine Steuerermäßigung von bis zu 5 Prozent der Baukosten über drei Jahre verteilt ermöglichen.

Immobilien privat oder in der GmbH halten: Strategische Entscheidung

Die Frage nach der optimalen Rechtsform für Immobilieninvestitionen wird mit steigendem Portfolio immer wichtiger. Während einzelne vermietete Objekte üblicherweise im Privatvermögen gehalten werden, kann ab einem gewissen Umfang eine Immobilien-GmbH steuerliche Vorteile bieten. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, insgesamt etwa 30 Prozent – deutlich unter dem persönlichen Spitzensteuersatz von 42-45 Prozent.

Der Vorteil: Gewinne können Sie in der GmbH thesaurieren und reinvestieren, ohne dass zunächst private Einkommensteuer anfällt. Sie zahlen nur 30 Prozent Körperschaftsteuer statt bis zu 45 Prozent. Allerdings entfallen in der GmbH die privaten Abschreibungsmöglichkeiten, und beim späteren Verkauf gilt die Spekulationsfrist nicht. Veräußerungsgewinne sind nach einem Jahr nur zu 95 Prozent steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Zudem entstehen höhere Verwaltungskosten durch Buchführungspflicht, Jahresabschluss und GmbH-Formalitäten.

Als Faustregel gilt: Eine Immobilien-GmbH lohnt sich ab einem Portfolio-Wert von etwa 1-2 Millionen Euro oder bei professioneller gewerblicher Tätigkeit mit mehreren Objekten und häufigem Handel. Für Normalverdiener mit ein bis zwei vermieteten Wohnungen ist das Privatvermögen steuerlich vorteilhafter. Die Entscheidung sollten Sie mit einem spezialisierten Steuerberater treffen, da ein späterer Wechsel der Rechtsform aufwendig und kostspielig ist. Ab 2026 prüft die Finanzverwaltung zudem verstärkt, ob eine GmbH tatsächlich unternehmerisch tätig ist oder nur als Gestaltungsvehikel dient.

Wichtige Steueränderungen für Immobilienbesitzer ab 2025/2026

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilien unterliegen kontinuierlichen Anpassungen. Für 2025 und 2026 sollten Sie folgende Neuerungen im Blick haben: Die verschärfte Grundsteuerreform ist vollständig in Kraft, wobei die Hebesätze je nach Kommune deutlich gestiegen sein können. Die neue Bemessungsgrundlage basiert auf Bodenrichtwerten und Gebäudewerten, was regional sehr unterschiedliche Auswirkungen hat – Immobilienbesitzer in begehrten Lagen zahlen häufig mehr.

Bei energetischen Sanierungen gelten ab 2026 erweiterte Fördermöglichkeiten, aber auch strengere Nachweispflichten. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen wurde verlängert, erlaubt aber nur noch Maßnahmen, die bestimmte Effizienzstandards nachweislich erreichen. Die KfW-Förderung wurde umstrukturiert und stärker an CO2-Einsparungen gekoppelt.

Wichtig für Vermieter: Die Möglichkeiten zur Modernisierungsumlage auf Mieter wurden begrenzt. Sie können maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (zuvor bis zu 11 Prozent), und die absolute Obergrenze liegt bei 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Dies macht es wichtiger, alle Steuervorteile optimal auszuschöpfen, da Sie höhere Kostenanteile selbst tragen müssen. Auch die Dokumentationspflichten wurden verschärft: Das Finanzamt verlangt bei größeren Sanierungen detaillierte Nachweise über Art und Umfang der Maßnahmen, besonders bei der Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungskosten.

Wie kann ich mit Immobilien als Kapitalanlage Steuern sparen: Gesamtstrategie

Eine erfolgreiche steueroptimierte Immobilienstrategie kombiniert mehrere Instrumente intelligent. Beginnen Sie mit der Kaufpreisaufteilung und maximieren Sie den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil durch professionelle Dokumentation. Nutzen Sie die höchstmögliche Fremdfinanzierung, da Darlehenszinsen vollständig absetzbar sind, während Eigenkapitalrenditen versteuert werden müssen. Eine Finanzierung mit 80-90 Prozent Fremdkapital ist steuerlich oft vorteilhafter als 50 Prozent.

Planen Sie Sanierungen strategisch: Größere Maßnahmen sollten Sie entweder komplett vor Kauf durchführen (dann sind sie Teil des Kaufpreises und erhöhen die Abschreibungsbasis) oder erst nach Ablauf der kritischen Drei-Jahres-Frist. Kleinere Reparaturen verteilen Sie über die Jahre, um kontinuierlich Werbungskosten geltend zu machen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig mit Rechnungen, Überweisungsbelegen und Verträgen.

Bei mehreren Objekten können Sie Verluste aus einem Objekt mit Gewinnen aus anderen verrechnen. Kombinieren Sie sanierungsbedürftige Objekte mit hohen Anfangskosten und etablierte Objekte mit positiven Cashflows. Die Spekulationsfrist im Blick zu behalten ist essentiell: Verkaufen Sie strategisch nach zehn Jahren steuerfrei, oder halten Sie langfristig für kontinuierliche Mieteinnahmen. Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz ist die Kombination aus Abschreibungen, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand besonders wertvoll, da jeder abgesetzte Euro bis zu 45 Cent reale Steuerersparnis bedeutet. Ein durchdachtes Portfolio aus 3-5 Objekten kann Ihre Steuerlast um 10.000-30.000 Euro jährlich senken.

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Alles was Sie wissen sollten

Kann man durch Immobilienkauf Steuern sparen?

Der Immobilienkauf selbst bietet nur begrenzte Steuersparoptionen, primär durch geschickte Vertragsgestaltung bei der Grunderwerbsteuer. Die eigentliche Steuerersparnis entsteht durch die Vermietung: Sie können dann Abschreibungen, Darlehenszinsen, Instandhaltungskosten und viele weitere Ausgaben steuermindernd geltend machen. Bei einem vermieteten Objekt mit 300.000 Euro Gebäudewert können Sie allein durch die AfA jährlich 6.000 Euro absetzen, zusätzlich zu allen tatsächlichen Kosten. Diese Kombination macht Immobilien zu einem der effektivsten Steuersparmodelle, insbesondere für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.

Was bleibt von 1000 Euro Mieteinnahmen nach Steuern und Kosten?

Von 1.000 Euro Bruttokaltmiete bleiben nach Abzug aller Kosten in der Finanzierungsphase oft zunächst ein negativer Überschuss, da Darlehenszinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung die Einnahmen übersteigen. Dies ist steuerlich vorteilhaft, da Sie den Verlust mit anderen Einkünften verrechnen können. Nach vollständiger Tilgung bleiben von 1.000 Euro Miete etwa 650-700 Euro als Nettoüberschuss nach Steuern und laufenden Kosten. Bei einem Portfolio aus mehreren Objekten in unterschiedlichen Finanzierungsphasen können Sie Verluste und Gewinne strategisch ausgleichen und so Ihre Gesamtsteuerlast optimieren.

Wie kann ich mit Immobilien als Kapitalanlage optimal Steuern sparen?

Die optimale Steuerstrategie kombiniert mehrere Elemente: Maximieren Sie den Gebäudeanteil bei der Kaufpreisaufteilung für höhere Abschreibungen. Nutzen Sie hohe Fremdfinanzierung, da Zinsen vollständig absetzbar sind. Setzen Sie alle Werbungskosten konsequent ab – von Fahrtkosten über Versicherungen bis zu Rechtsberatung. Planen Sie Sanierungen strategisch außerhalb der Drei-Jahres-Frist, um Erhaltungskosten sofort absetzen zu können. Bei mehreren Objekten verrechnen Sie Verluste und Gewinne. Halten Sie Objekte mindestens zehn Jahre für steuerfreien Verkauf. Für größere Portfolios kann eine Immobilien-GmbH vorteilhaft sein. Dokumentieren Sie alle Ausgaben lückenlos und holen Sie professionelle Steuerberatung ein.

Was kann ich als Immobilienbesitzer konkret steuerlich absetzen?

Bei vermieteten Immobilien können Sie nahezu alle Ausgaben absetzen: AfA-Abschreibung von 2 Prozent des Gebäudewerts jährlich, sämtliche Darlehenszinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Hausverwaltungskosten, Maklergebühren bei Neuvermietung, Reparaturen und Instandhaltung, Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 Euro pro Kilometer), Kontoführungsgebühren, Rechts- und Steuerberatungskosten, Grundbuchauszüge, Mitgliedsbeiträge in Eigentümerverbänden sowie ein anteiliges häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung. Bei einem durchschnittlichen Objekt summieren sich diese Positionen inklusive Abschreibung auf 15.000-25.000 Euro jährlich. Wichtig ist die saubere Dokumentation aller Belege für die Steuererklärung.

Lohnt sich eine Immobilien-GmbH für Steuersparzwecke?

Eine Immobilien-GmbH kann ab einem gewissen Portfolio-Umfang steuerlich vorteilhaft sein, ist aber kein Allheilmittel. Der Vorteil liegt in der niedrigeren Körperschaftsteuer von etwa 30 Prozent gegenüber dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Gewinne können Sie in der GmbH thesaurieren und reinvestieren ohne private Einkommensteuer. Nachteile sind höhere Verwaltungskosten, Buchführungspflicht, keine Spekulationsfrist beim Verkauf und komplexere Strukturen. Als Faustregel gilt: Eine GmbH lohnt sich ab einem Portfolio-Wert von 1-2 Millionen Euro oder bei professioneller gewerblicher Tätigkeit. Für Privatanleger mit ein bis zwei vermieteten Objekten ist das Privatvermögen meist vorteilhafter. Die Entscheidung sollte individuell mit einem Steuerberater getroffen werden.

Welche Steueränderungen bei Immobilien gelten ab 2026?

Ab 2026 sollten Immobilienbesitzer mehrere Neuerungen beachten: Die Grundsteuerreform ist vollständig umgesetzt mit teils deutlich höheren Hebesätzen in begehrten Lagen. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen nach § 35c EStG wurde verlängert, erfordert aber strengere Effizienznachweise. Die Modernisierungsumlage auf Mieter ist auf 8 Prozent der Kosten begrenzt (maximal 3 Euro/m² in sechs Jahren). Die Finanzverwaltung prüft Abschreibungen bei Denkmalimmobilien und die anschaffungsnahen Herstellungskosten deutlich strenger. Bei GmbH-Strukturen wird verstärkt geprüft, ob echte unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Dokumentationspflichten für größere Sanierungen wurden verschärft. KfW-Förderungen sind stärker an nachweisbare CO2-Einsparungen gekoppelt.

Steuerspar-InstrumentMaximales PotenzialWichtigste Voraussetzung
AfA-Abschreibung6.000-12.000 Euro jährlich bei durchschnittlichem ObjektVermietung, optimale Kaufpreisaufteilung
Darlehenszinsen5.000-10.000 Euro jährlich absetzbarHohe Fremdfinanzierung, Vermietungsabsicht
ErhaltungskostenSofortabzug von Reparaturen und ModernisierungAbgrenzung zu Herstellungskosten, 3-Jahres-Frist beachten
Spekulationsfrist100% steuerfreier VerkaufsgewinnHaltedauer mindestens 10 Jahre
Denkmalschutz-AfABis zu 18.000 Euro jährlich in ersten 8 JahrenDenkmalschutz-Bescheinigung, hohe Sanierungskosten
Immobilien-GmbH15% Steuerdifferenz bei GewinnthesaurierungPortfolio ab 1-2 Mio. Euro, professionelle Verwaltung

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